Aktuelles

Kirchgeld 2026

Das allgemeine Kirchgeld ist ein Teil der gesetzlich verankerten Kirchenumlagen. Es kann ergänzend zur Kirchensteuer direkt von den Kirchengemeinden erhoben werden. Deshalb wird es oft auch als „Ortskirchensteuer“ bezeichnet.

Das Kirchgeld unterscheidet sich von der Kirchensteuer vor allem dadurch, dass es direkt von der jeweiligen Kirchengemeinde vor Ort erhoben wird und zu 100 Prozent in der Pfarrgemeinde verbleibt.

Wer muss Kirchgeld zahlen?

Kirchgeldpflichtig sind alle über 18 Jahre alten Angehörigen der römisch-katholischen Kirche mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Bezirk der Kirchengemeinde, wenn sie Einkünfte von mehr als 10.000 € pro Jahr haben.

Wie hoch ist das Kirchgeld?

Das Kirchgeld beträgt 1,50 € pro Jahr. Wir würden uns natürlich freuen, wenn Sie mehr überweisen.

Sonderausgabenabzug In der Einkommensteuererklärung können Sie das Kirchgeld – wie die gesamte Kirchensteuer – in voller Höhe als Sonderausgabe geltend machen.